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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung


Vertragsparteien:
Vertragspartner des Mieters ist der Eigentümer des Mietobjektes. Der Vermietungsdienst ist der Vermittler im Auftrag des Eigentümers. Abweichend davon hat der Vermittler von Fall zu Fall auch die Möglichkeit, selbst als Vermieter aufzutreten.

Gültigkeit der Buchung/ Belegung:
Eine Buchung gilt bereits durch die mündliche oder fernmündliche oder online erfolgte Zusage des Mieters als durch diesen erteilt. Die Buchung ist für den Vermietungsdienst allerdings nur dann bindend, wenn eine Buchungsbestätigung durch den Vermietungsdienst erfolgt sowie An- und Restzahlungsbetrag fristgerecht auf dessen Bankkonto eingehen. Andernfalls kann das Mietobjekt anderweitig vergeben werden. Dem Mieter steht das Recht der vertraglichen Nutzung nach Zahlung des Restbetrages und unter Beachtung aller vertraglichen Vereinbarungen zu. Der Vermittler hat das Recht, dem Mieter alternativ auch ein anderes vergleichbares Mietobjekt in vergleichbarer Lage zur Verfügung zu stellen.

Verbrauchskosten:
Das Laden von Elektroautos über das Hausnetz ist nicht gestattet. Der Vermietungsdienst bzw. der Vermieter behält sich vor, dadurch entstandene Mehrkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Sollten entsprechende Ladevorrichtungen für diesen Zweck zur Verfügung stehen, ist dies explizit in der Beschreibung erwähnt.

Personenzahl/ Haustiere/ Nichtraucher/ PKW/ W-LAN/ Fahrräder/ Grill etc.:
Die Wohneinheit darf nur maximal mit der vereinbarten Personenzahl bewohnt werden. Sie darf weder Dritten überlassen noch unter- oder weitervermietet werden. Haustiere finden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermietungsdienst Aufnahme. In einem als Nichtraucherobjekt gebuchten Domizil ist folglich das Rauchen nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Punkte kann der Zutritt durch den Vermietungsdienst verwehrt werden. Den entstehenden Schaden, auch durch Nichtaufnahme, hat der Mieter zu tragen. Es steht pro Wohneinheit maximal 1 zugeordneter PKW - Abstellplatz zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich in der Beschreibung auf eine andere Anzahl darauf hingewiesen wird. Sollten im Mietobjekt Positionen wie W-LAN, E-Ladevorrichtungen, Fahrräder, Bollerwagen, Strandkorb, Sauna, Infrarotkabine, Surfboard oder Grill zur Nutzung bereitgestellt werden, so geschieht das nicht vertragsgegenständlich. Es besteht also kein rechtlicher Anspruch auf Vorhandensein bzw. Funktionsfähigkeit und wie auch immer geartete Haftung. Die Nutzung von als Privat gekennzeichneten Gegenständen ist nicht gestattet.

An- und Abreise:
Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15. 00 Uhr und am Abreisetag bis 10. 00 Uhr zur Verfügung, sofern keine andere Regelung mit dem Vermietungsdienst getroffen wurde. Der Anreisetag gilt als ein Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Der Mieter verpflichtet sich zur rechtzeitigen Abstimmung mit dem Vermietungsdienst bezüglich des voraussichtlichen Zeitpunktes der Anreise und der Abreise. Er wird gebeten, für den Fall einer wesentlichen Zeitverschiebung den Vermietungsdienst von unterwegs nach Möglichkeit zu informieren. Der Vermietungsdienst hat, sofern nicht anders vereinbart, die Möglichkeit eine zusätzliche Gebühr für das Ein- und Auschecken zu erheben.

Übergabe/ Inventar/ Reinigung:
Das Ferienobjekt ist einschließlich Hausrat möbliert und ausgestattet und wird in gereinigtem Zustand übergeben. Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zum Leistungsumfang und sind vom Mieter mitzubringen bzw. beim Vermietungsdienst im Rahmen der Verfügbarkeit anzumieten. Der Mieter verpflichtet sich, während seines Aufenthaltes das Mietobjekt einschließlich des dazugehörenden Inventars und der Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Er ist während dieser Zeit selbst für die laufende Reinigung des Mietobjektes zuständig. bzw. kann diese auf Wunsch und gegen zusätzliche Gebühr vom Vermietungsdienst vornehmen lassen. Die vertraglich enthaltene Endreinigung umfasst nicht das Abwaschen von schmutzigem Geschirr, das Entsorgen des Hausmülls aus der Wohneinheit in die dafür vorgesehenen und gemäß Sortiervorschrift geeigneten Mülltonnen sowie das Beseitigen von zurückgelassenen Lebensmitteln. Das gilt auch bei extremer Verschmutzung des Mietobjektes. In diesen Fällen behält sich der Vermietungsdienst eine Nachberechnung der Kosten vor. Bei Buchungen von Gruppen oder über Sylvester hat der Vermietungsdienst die Möglichkeit, bei Antritt des Mietvertrages vom Mieter eine angemessene Kaution zu verlangen. Es ist dem Mieter nicht gestattet, Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen.

Schäden/ Haftung:
Der Mieter wird gebeten, Mängel an der Wohneinheit bzw. am Vertragsgegenstand sofort dem Vermietungsdienst mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter ist nicht autorisiert, selbst Handwerker zu beauftragen. Vom Mieter verursachte Schäden (auch an den zum Mietobjekt gehörenden Außenanlagen) sind vom diesem zu ersetzen. Kosten für durch den Mieter erforderlich gewordener Zusatzaufwand des Vermietungsdienstes und Fremddienstleistung (wie z. B. Schlüsseldienst bei Aussperrung, Eingriff in die Programmierung von Heizung, TV o. ä.) trägt der Mieter. Bei Diebstahl oder vorsätzlicher Beschädigung kommt es ausnahmslos zur Anzeige. Vermieter und Mietvermittler haften nicht für Schäden und Verluste, die dem Mieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen.

Storno/ vorzeitige Abreise des Mieters/ Nichtantritt:
Bei Stornierung bzw. Nichtantritt des Mietvertrages erhebt der Vermietungsdienst folgende Gebühren:

bis... 100 Tage vor Mietantritt 30% des Gesamtbetrages
99 bis... 60 Tage vor Mietantritt 45% des Gesamtbetrages
59 bis... 30 Tage vor Mietantritt 70% des Gesamtbetrages
29 bis... 10 Tage vor Mietantritt 85% des Gesamtbetrages
weniger als... 10 Tage vor Mietantritt 100% des Gesamtbetrages

Die Mindestgebühr beträgt € 50,00.

Bitte beachten Sie, dass bei Buchungen über booking.com separate Stornierungsbedingungen gelten.

Bei vorzeitiger Abreise des Mieters erfolgt keine Rückzahlung der Restmiete. Der Vermietungsdienst kann bei Storno, Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise des Mieters über die Wohneinheit wieder frei verfügen.

PROMEGA - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermietung [PDF]
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf


  1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

  2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zu stande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

  3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

  4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen - soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbart - vertraulich behandeln.

  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilung en und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
  6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.

  7. Eine direkte Kontaktaufnahme oder direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen.

  8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.

  9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

  10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

  11. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

  12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

  13. Entstehung des Provisionsanspruches:
    Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sollte der Käufer oder Mieter eine Finanzierung für die Zahlung des Provisionsanspruches benötigen, so berührt das die Fälligkeit nicht.

    Sofern keine Höhe vereinbart wurde, gelten folgende Provisionssätze:

    Bei Kaufverträgen: 05% vom Bruttovertragswert, mindestens jedoch € 3000 (bei Kaufverträgen, in denen aus bestimmten Kriterien zum Nettobetrag beurkundet wird, gilt als Abrechnungsbasis ebenfalls der Bruttobetrag, welcher ansonsten zur Anwendung käme)

    Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Alle Provisionsbeträge verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer (nicht bei Auslandsgeschäften).

  14. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.

    Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.

    Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.

    Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.

  15. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

  16. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.

  17. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.

  18. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

  19. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.

  20. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Durch die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit der Vereinbarungen nicht berührt.

  21. PROMEGA - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf [PDF]